Fördermöglichkeit

Indirekte finanzielle Unterstützung

Alternativ oder ergänzend zu einer direkten finanziellen Unterstützung fördert und unterstützt die Stadt Rheinfelden auch indirekt:

  • Erlasse Mietgebühren: Sollte Ihr Anlass in einem Raum der Stadt Rheinfelden stattfinden, können Sie in einem Gesuch an die Kulturkommission beantragen, dass Ihnen die Miete dieser städtischen Räumlichkeit erlassen wird. Bei Veranstaltungen ohne kommerziellen Hintergrund (ohne Eintritt) und von grossem öffentlichen Interesse ist dies alternativ in gewissen Fällen auch via den Verwaltungsausschuss der Stadt möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Kulturbüro.
     
  • Erlass Arbeitsleistungen Werkhof: Sollten Sie Leistungen des Werkhofes der Stadt Rheinfelden benötigen, zum Beispiel Hilfe beim Auf- und Abbau einer Bühne, der Bereitstellung von Bühnenelementen in städtischen Räumlichkeiten oder von Absperrgittern oder Plakatständern, so können Sie beantragen, dass Ihnen die Kosten dieser Dienstleistungen von der Stadt erlassen werden.
     
  • Beratung / Vernetzung durch das Kulturbüro: Das Kulturbüro unterstützt und berät Sie kostenlos bei der Planung und Durchführung Ihres Projektes und kann Ihnen Kontakte vermitteln und Vernetzungsarbeit in der Gemeinde leisten.
     
  • Unterstützung Werbemassnahmen: Das Kulturbüro Rheinfelden unterstützt Veranstalterinnen und Veranstalter auf Anfrage bei der Bewerbung ihrer Projekte und berät sie hinsichtlich geeigneter Werbemassnahmen. Zudem besteht die Möglichkeit, Anlässe auf digitalen Anzeigetafeln (ePanels) zu publizieren. Ankündigungen können ausserdem in die Agenda der Kulturhomepage, in den monatlichen Newsletter sowie in die sozialen Medien (Facebook / Instagram) aufgenommen werden. Nach Absprache mit dem Kulturbüro ist zudem eine Platzierung im Stadtmagazin „2x Rheinfelden“ möglich.