Förderung von Kunstausstellungen

Mietreduktion für Ausstellungsräume

Die Stadt Rheinfelden verfügt über zwei Ausstellungsräume mit Stellwänden, welche flexibel angeordnet werden können und über Aufhängevorrichtungen und Beleuchtungen verfügen.

Trinkhalle:
Die Trinkhalle eignet sich mit ihren 185 m2 Ausstellungsraum hervorragend für Kunstausstellungen. Sie kann ab 4 Tagen bis zu 6 Wochen für Kunstausstellungen gemietet werden. Der Mietpreis hierfür beträgt pauschal Fr. 3‘200.-
Ausstellungen in der Trinkhalle können jedoch vom Stadtrat unterstützt werden. Kunstschaffenden, die in der Trinkhalle ausstellen möchten, kann die Hälfte der Miete erlassen werden. Dafür muss ein schriftliches Gesuch an die Kulturkommission eingereicht werden, welches kurz den Künstler sowie die geplante Ausstellung beschreibt. 
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Johanniterkapelle:
Die max. Belegungsdauer beträgt 6 Wochen inkl. Auf- und Abbau.
Um in der Johanniterkappelle ausstellen zu können, muss bis zum 15. April des Vorjahres ein Gesuch an die Kulturkommission gestellt werden.

Das Gesuch muss folgendes enthalten:

  • Projektbeschrieb (Ausstellungskonzept, Ausstellungsidee etc.)
  • Wunschtermin und Dauer
  • Curriculum des Künstlers
  • Arbeitsmappe mit Arbeitsproben

Nach Eingang aller Gesuche entscheidet die Kulturkommission der Stadt Rheinfelden bis Mitte Jahr über deren Bewilligung. Dabei werden insbesondere folgende Kriterien beachtet: Raumverträglichkeit, Bezug des Künstlers/der Künstlerin oder des Projekts zu Rheinfelden, letzte Ausstellung des Künstlers/der Künstlerin in der Johanniterkapelle, (zwischen zwei Ausstellungen des/der gleichen KünstlerIn müssen in der Regel mindestens 2 Kalenderjahre liegen). Eine Bewilligung des Gesuches beinhaltet gleichzeitig die Reduktion der Saalmiete um die Hälfte von CHF 1‘600.00 auf CHF 800.00
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